Verhinderung einer Arbeitsaufnahme
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Fakt ist, ein Bediensteter im Führungsstab der Schutzpolizei hat einer Dame und mir am 21.06.05 jeweils Arbeitsverträge ausgehändigt. Wir beide sollten ab sofort die Betreuung und Versorgung seiner Eltern übernehmen.Gemäß der ausgehändigten Verträge sollten wir unsere bisherigen Arbeitsverhätnisse bis zum 24.06.2005 kündigen. Bei mir gab es diesbezüglich keine Probleme, die andere Dame stand noch in einem seit fünf Jahren bestehendem Arbeitsverhältnis und hatte daraus eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zu beachten.