Berechtigung zur Nutzung von Gemeinschaftseigentum ohne Grundbucheintrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Zwei der Eigentümer haben sich Teile ( ca. ¼ ) des Gartens zur Alleinnutzung abgetrennt, ohne dass es WEG-Beschlüsse oder Einträge in der Teilungserklärung oder im Grundbuch gäbe, die Nutzung erfolgt aber offensichtlich schon seit langer Zeit ( Haus ist Bj 1974, einer der beiden Nutzer ist noch Erstkäufer, der andere Eigentümer hat später gekauft). ... Von mir angestrebt ist eine Lösung, die den jetzigen Nutzern weiterhin die Nutzung der abgetrennten Gartenanteile gewährt. ... Quellen) Nun habe ich folgendes – dem anscheinend widersprechendes - Urteil gefunden: Oberlandesgericht Köln, 16 WX 56/96 vom 26.04.1996 Fragen: Verstehe ich recht, dass ich auch als neu hinzugekommener Eigentümer die Nutzung (nach §15 WEG ) weiter dulden muss ( und dass man also als Neueigentümer aufgrund von Grundbuch und Teilungserklärung nie einen verbindlichen Überblick über die tatsächlichen Sondernutzungen erhalten kann)?