Sehr geehrter Anfragender,
das OLG Hamm hat hierzu einen vergleichbaren Fall entschieden, in dem das Handy als Organizer verwendet worden war.
In dem Fall hatte ein Autofahrer erfolglos gegen eine gegen ihn verhängte Geldbuße von 30 Euro geklagt. Diese Strafe war gegen ihn verhängt worden, weil er während der Fahrt eine in seinem Handy gespeicherte Notiz abgerufen hatte.
Die Richter des Oberlandesgerichtes argumentierten, einem Autofahrer sei während der Fahrt generell die Nutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er dieses aufnimmt oder in der Hand hält. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Handy zum Telefonieren oder als Organizer genutzt wird.
Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen: <a href="http:............
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