Unterhalt für den Sohn
vom 30.6.2016
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Kulzer / Ingolstadt
Mein persönliches, eigenes Jahresbruttoeinkommen als Selbständiger liegt derzeit bei nicht mehr als ca. 20.000 Euro Ich habe meinem Sohn aus erster Ehe, bzw. dessen Mutter (Sohn hat gerade Abitur gemacht, studiert demnächst, dann bekommt er das Geld direkt) bisher monatlich 500 Euro bezahlt. Das konnte ich faktisch nur, weil ich Zugriff auf unser gemeinsames Einkommen hatte. ... Wirkt sich das, obwohl es kein Einkommen und nur eine Einmalzahlung ist, auf den Trennungsunterhalt und/oder den Unterhalt von mir an meinen Sohn aus.