Renovierung bei Auszug notwendig? Vorabnahmeprotokoll bindend?
vom 29.5.2006
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Zu den Eckdaten: Mietbeginn 01.11.2001 (Vertrag vom 02.08.01) Kündigung zum 31.07.2006 Der Miet- (Dauernutzungs-)vertrag ist mit einer Wohnungsgenossenschaft (eG) abgeschlossen Auszüge aus dem Mietvertrag und den Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB): Dauernutzungsvertrag § 2 Nutzungsgebühr § 2 (4) Außerdem sind vom Mitglied nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Hausordnung : a)Die Schönheitsreparaturen auszuführen (vgl.