Mietminderung rückwirkend Baulärm
vom 16.8.2014
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Guten Tag, ich bin seit 2009 Mieter einer Berliner Innenstadt-Wohnung in einem Mehrparteienmietshaus, welches an einer Grundstücksbrache liegt. ... Nun hatte ich irgendwo gelesen, dass in Innenstadtlagen mit der Bebauung von Brachen gerechnet werden müsse und damit der Mangel bei Einzug bekannt sei und eine Mietminderung nicht möglich sei. ... Nun erzählte mir ein anderer Mieter im Haus, er hätte schon länger die Miete um 12% gemindert, und die Hausverwaltung hätte das akzeptiert, er meinte, ich könnte die Mietminderung bis 2 Jahre rückwirkend immer noch durchführen.