Unfall Schaden nicht gemeldet, Versicherung kündigt rückwirkend die KFZ-Haftpflicht
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Der A erhielt im März ein Schreiben von B, mit der Bitte, den Schaden an seine Versicherung weiterzuleiten oder sich wegen der Regulierung persönlich bis zum 30.03.15 zu melden. ... Die Versicherung des A teilte dem Geschädigten B am Telefon mit, dass die Kündigung rückwirkend zum 01.01.15 ausgesprochen wurde und somit auch keine Regulierung des Schadens erfolge. ... Gibt es Alternativen, den Schaden ersetzt zu bekommen?