Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei dem von Ihnen geschilderten Fall kommt es entscheidend darauf an, ob es sich um die Erstprämie nach § 37 VVG oder um die Folgeprämie nach § 38 VVG handelt.
Sollte es sich um die Erstprämie, also die erste auf den in Rede stehenden Versicherungsvertrag zu zahlende Prämie, handeln, bestünde keine Deckung für den Schadenfall, es sei denn Sie hätten die Nichtzahlung der Prämie nicht verschuldet. Da Sie selber angeben im Dezember eine Rechnung erhalten zu haben, ist hier von einem Verschulden auszugehen.
Es könnte besteht dann auch kein Deckungsanspruch aus einer vorläufigen Deckung, da der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Ansonsten hätten Sie im Dezember keine Rechnung erhalten.
Sofern es sich um eine Folgeprämie nach § 38 VVG handeln, wäre der Schaden gedeckt, da er noch innerhalb der in der Zahlungserinnerung gesetzten Frist eingetreten ist und Sie auch innerhalb der gesetzten Frist gezahlt haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Doering
Antwort
vonRechtsanwalt Axel Doering
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Rechtsanwalt Axel Doering
Hallo Herr Doering,
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Es handelt sich hierbei nicht um die Erstprämie, sondern tatsächlich um den Folgebeitrag. (Versicherung besteht nun seit ca. 1 1/2 Jahren. (Zahlungsweise ist jährlich) Dann kann ich ja ohne Probleme den Schaden der Versicherung melden.
kann aufgrund des kleinen Verzuges die Versicherung sagen, dass sie nur für einen Teil des Schadens aufkommen?
Viele Grüße
Guten Morgen,
nein, das kann nicht passieren. Hier gilt das "alles oder nichts Prinzip". Solange Sie die gesetzte Zahlungsfrist einhalten, besteht auch Versicherungsschutz. Das müsste im Übrigen auch im Mahnschreiben selbst stehen, allerdings umgekehrt, dass wenn die Zahungsfrist nicht eingehalten wird, kein Versicherungschutz besteht.
Viele Grüße vom Niederrhein
Axel Doering