Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
da Sie selbst am Unfall schuld gewesen sind, HÄTTEN Sie die
Versicherung auffordern können, Ihnen die Schadenshöhe mitzuteilen.
Eine Pflicht der Versicherung, Ihnen diese Mitteilung unaufgefordert zukommen zu lassen, gibt es nicht, SOFERN im Versicherungsvertrag dieses nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Damit Sie nun prüfen können, inwieweit die Selbstregulierung
des Schadens wirtschaftlich sinnvoll ist, um Ihren Schadensfreiheitsrabatt nicht zu verlieren, sollten SIE nun die Versicherung schriftlich auffordern, Ihnen alle notwendigen Informationen zukommen zu lassen.
DANN, nach dieser Aufforderung, ist die Versicherung dazu verpflichtet und muss im Falle einer Selbstregulierung dann den Schadensfall rückabwickeln und den Vertrag auch wieder zurückstufen.
Ich wünschen Ihnen viel Glück.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
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