Nicht genommener Urlaub während Beschäftigungsverbot
vom 15.11.2007
28 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Mein Chef sagt,der Urlaub war bereits genehmigt, also in den Urlaubskalender eingetragen und gilt als genommen.Er hätte seine Pflicht getan und mir den Urlaub genehmigt.Damit wäre er frei von Ansprüchen meinerseits. Ich denke:Beschäftigungsverbotszeit gilt als Arbeitszeit-und wer arbeitet, kann keinen Urlaub nehmen. Welche Urteile oder Gesetzestexte kann ich meinem Chef vorlegen, damit er mir den Resturlaub gewährt.Macht es Sinn den Urlaub "einzuklagen"?