Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Urlaubsanspruch ist nicht von den Arbeitsstunden sondern von der Anzahl der Arbeitstage abhängig. Beispielsweise beträgt der gestzliche Mindesturlaub 24 Werktage ausgehend von einer 6 Tage Woche; anteilig bei einer 5 Tage Woche dann 20 Tage.
Etwas anderes ergibt sich mE auch nicht aus Ihrem Vertrag: Der Urlaub ist abhängig von der Zahl der Arbeitstage, nicht von der Zahl der Arbeitsstunden.
Wenn die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage variiert, kann für die Berechnung nicht eine Arbeitswoche herangezogen werden, sondern die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt. Es müssen also die Jahresarbeitstage ermittelt und auf 52 Wochen bezogen werden. Die Berechnung erfolgt dann: Urlaubsdauer, geteilt durch die Jahreswerktage, multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen der Arbeitnehmer im Kalenderjahr tatsächlich arbeitetn muss. Der wirkliche Urlaubsanspruch lässt sich also dann erst am Jahresende abschliessend errechnen. Jedenfalls spielt aber weder die Anzahl der Arbeitsstunden noch der Wochentag eine Rolle.
Allerdings verstehe ich nicht ganz, wie Ihre Arbeitswoche zustande kommt: Bei Öffnungszeiten an 6 Tagen und einem vereinbarten freien Tag, wie Sie schreiben, müsste Ihre Arbeitszeit auf 5 Tage verteilt werden, Sie hätten also regulär eine 5 Tage Woche mit entsprechendem Urlaubsanspruch.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen