Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine ETW erworben und wüssten gerne, ob der Verkäufer verpflichtet ist, einige Kosten, die uns bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren, zu übernehmen. ... Das Wohngeld bis zum Tage der Übergabe, ferner anteilige Kosten für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum und für alle damit zusammenhängenden Kosten, die vor Übergabe vorgenommen wurden und die Kosten für entsprechende Maßnahmen, die vor Übergabe des Kaufobjekts beschlossen wurden, sind noch vom Verkäufer auszugleichen, auch wenn die entsprechende Anforderung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sollte. Der Verkäufer versichert, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine mit Kosten verbundenen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft bestehen.