Sehr geehrter Fragestellerin,
anhand Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zunächst darf ich Sie beruhigen, dass Sie nicht von den geringen ALG II Leistungen noch für die Maklerprovision und die Verbindlichkeiten bzw. Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie entstehen, aufkommen müssen. Alle Kosten sind abzugsfähig, soweit Sie notwenig mit dem Verkauf in Zusammenhang stehen.
Hinsichtlich des Maklervertrags empfehle ich Ihnen, mit Ihrem Lebensgefährten nochmals zu sprechen. Üblich ist, dass der Käufer den Makler zahlt bzw. beide Parteien Provision schulden. Natürlich ist für potentielle Käufer die Wohnung ohne Provision ggf. attraktiver, jedoch könnten Sie sich auch selbst um den Verkauf bemühen, die Wohnung im Internet und Zeitungen anbieten, da Sie gerade nicht beruftätig sind und somit Kosten sparen und die Verhandlungen in Ihre Richtung lenken könnten. Auch rate ich Ihnen dazu, mehrere Makler gleichzeitig zu beauftragen, damit die Vermittlungschancen steigen, wobei natürlich jeder Makler gerne einen Alleinauftrag hat, dem Sie aber nicht nachkommen müssen.
Ihren Vermögensfreibetrag beträgt € 200,-- pro Lebensjahr und maximal € 13.000,--.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache mit dieser ersten Einschätzung weiterhelfen konnte und verweise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die untern mitgeteilte E-Mail-Adresse. Ferner gilt es zu beachten, dass die obige Beratung nur einen ersten Überblick in der Sache verschaffen kann, nicht aber eine örtliche Rechtsberatung mit Einblick in die Unterlagen ersetzen kann. Zudem ist die Höhe Ihres Einsatzes in Relation zu setzen.
Einstweilen verbleibe ich
mit besten Grüßen
Inga Dransfeld-Haase
Rechtsanwältin