(da dann evtl. der Oktober nicht zur Berechnung des Alg-1 herangezogen würde). Meine Frage ist vor allem, wie mein Fall bei der Berechnung von ALG-1 aussehen würde: Gehe ich richtig davon aus, dass Zeiten, in denen ich Elterngeld bezog, dann nicht mehr zur Bemessung von meinem Alg 1-Antrag herangezogen wird, sondern folgende Zeiten: Falls ich für Oktober 2013 KEIN Elterngeld beantrage: Arbeitszeit 05.10.2013 bis 31.10.2013 (Teilzeit) Arbeitszeit Juli 2012 bis Juni 2013 (Juli, August, September 2013 ja nicht, da Elterngeldbezug in Teilzeit). ... (bis dahin bin ich ja in Elternzeit). 2)Könnte es unter Umständen sinnvoll sein, noch im Oktober Elterngeld zu beantragen, damit der (schlechter bezahlte) Teilzeitmonat nicht mit in die Berechnung von ALG-1 eintritt?