Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes verbindlich wie folgt beantworten:
Bei der Berechnung von Elterngeld und Waisenrente wird grundsätzlich nur anrechenbares Einkommen berücksichtigt. Vermögen, das aus einer Erbschaft stammt zählt grundsätzlich nicht als Einkommen. Werden aber aus dem geerbten Vermögen Einkünfte, z.B. durch Zinsen auf Geldvermögen oder Mieteinnahmen aus einem geerbten Haus erzielt, werden diese unter Umständen auf die Waisenrente angerechnet, wenn der Bezieher der Waisenrente älter als 18 Jahre ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen