BURLG §6
vom 18.1.2011
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Lausch / Düsseldorf
Ich wollte keine Urlaubsabgeltung (da steuerpflichtig), mir war bekannt, dass Urlaubsanspruch = Kalenderjahr und der neue Arbeitgeber diese beachten und mitberechnen muss. ... Zum neuen Arbeitgeber bin ich sehr spontan innerhalb von 2 Tagen gekommen. ... So wie möglich habe ich bei allen Unterlagen vermerkt, dass ich Urlaub vom alten Arbeitgeber nehmen werde.