KFZ-Gebrauchtwagen kauf
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Da ich das Auto nicht mehr brauche wollte ich es verkaufen und habe einen Verkäufer gefunden. Der Käufer hat das Auto anhand der Fahrgestell Nummer geprüft. ... Unterschrift ____________ Sachmängelhaftung: Der Verkäufer haftet nicht für Mängel die der Käufer bei Abschluss des Vertrages kannte oder Mängel nach dem Kauf auftreten und den Wert des Fahrzeuges übersteigen oder erheblich mindern."