Es wurde ein Standard Kaufvertag verwendet, in welchem lediglich steht :"Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des Fahrzeuges keine Gewährleistung.Es sei denn, er verkauft es als Unternehmer an einen Endverbraucher.In diesem Fall, verjährt die Gewährleistungspflicht nach einem Jahr."... Wir haben dann das Fahrzeug auch dorthin gebracht und uns in dieser Zeit von der Familie ein Ersatzwagen ausgeliehen, da wir (mein Partner und ich ), auf das Aoto angewiesen sind, für den Arbeitsweg.Nachdem dann das Fhzg 2 Wochen bei dem Händler auf dem Gelände stand, haben wir es wieder abgeholt, ohne das sich irgendetwas getan hatte.Es wurde wohl versucht, in einer Fremdwerkstatt, den Tacho zu löten, jedoch ohne Erfolg.Die Aussage des Händlers war dann, das er weiterhin Ausschau halte, nach einem gebrauchten Tacho, aber nach einem neuen nicht, da das viel zu teuer sei, da er ja an dem Fhzg fast sowieso nichts verdient habe!... 2.Muß er uns die Kosten für ein Mietfzg erstatten, in der Zeit in der unser Auto bei ihm steht?