Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihres doch recht geringen Einsatzes Folgendes:
1. Grundsätzlich ist der Verkäufer verpflichtet, Ihnen die Sache (hier das Kfz) ohne Sachmängel zu verkaufen. Hier liegen nach Ihrer Darstellung eine ganze Reihe von Mängeln am Kfz vor. Damit könnten Sie aber noch nicht gleich vom Vertrag zurücktreten, sondern müssten dem Verkäufer zunächst eine Frist zur Nachbesserung (z.B. 4 Wochen) setzen. Nach deren erfolglosem Vertreichen könnten Sie dann vom Vertrag zurücktreten. Soweit der übliche Gang bei solchen Sachmängeln.
2. I.Ü. kommt es natürlich darauf an, was im schriftlichen Kaufvertrag noch vereinbart ist, z.B. evtl. Haftungsausschlüsse u.ä. (Ich gehe i.Ü. davon aus, dass der Verkäufer das Kfz privat verkauft hat, also kein gewerblicher Händler ist.)
3. Lesen Sie sich den Kaufvertrag nochmal genau durch, ob da von einem Haftungsausschluss die Rede ist. Wenn nicht, dann haben Sie gute Karten und können nach obigem Weg verfahren. Ansonsten würde ich die Sache einem Anwalt übergeben oder eher davon Abstand nehmen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln. Beachten Sie bitte, dass dieses Frageportal den Gang zum Rechtsanwalt nicht ersetzt, sondern allenfalls eine erste Tendenz aufzeigt. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
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