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Autokauf bei Ebay - Gewährleistungsausschluss

| 4. November 2015 13:28 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


14:23

Guten Tag ich habe als Privatperson ein Auto bei Ebay ersteigert. Der Verkäufer war ein Autohändler UG also haftungsbeschränkt. Im Text stand 1. "Ich Verkaufe als Privatperson und Übernehme keine Garantie oder Gewähr." und als 2. "Achtung Fahrzeug wird im Kundenauftrag Verkauft keine Garatie kein Rücknahme". Das Fahrzeug stand auf roten Nummern beim Händler und in der Zulassungsbescheinigung Teil II stand der Autohandel als Besitzer drin. Somit ist ja mit Privatperson und im Kundenauftrag schon mal ausgeschlossen? Desweiteren bekam ich keinen Kaufvertrag sondern nur die "Einzelheiten zum Kauf" mit Firmenstempel und Unterschrift. Darauf steht der Kauftag, die Kaufsumme, der Verkäufer sprich der Händler und meine Daten als Lieferadresse.
Nun stellt sich herraus das der Wagen weit von dem entfernt ist was im Text steht und Mängel aufweist die nicht angegeben waren. Nun die eigentliche Frage, kann ich hier einen Gewährleistungsanspruch auf Grundlage eines Kostenvoranschlages gelten machen? Und bekomme ich notfalls vor Gericht Recht so das ich das Geld/Nachbesserung einklagen kann? Vielen Dank

4. November 2015 | 14:07

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Verkäufer war eindeutig nicht eine Privatperson, sondern die gewerblich handelnde UG.

Daher kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen sein.

Selbst wenn der Verkäufer privat gehandelt hätte, liegt hier kein Kaufvertrag mit einem Gewährleistungsausschluss vor.

Damit können die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend gemacht und der Verkäufer zur Beseitigung der Mängel aufgefordert werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 4. November 2015 | 14:16

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das bedeutet das der Unterschriebene und abgestempelte Zettel nicht als Kaufvertrag gilt? Und ist auch mündlich durch Kauf keiner Zustande gekommen? Woraus ergibt sich, dass er nicht privat gehandelt hat? Vielen Dank nochmals

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. November 2015 | 14:23

Doch, es liegt ein Kaufvertrag vor - auch schriftlich.

Aber wir haben keinen Gewährleistungsausschluss darin vereinbart.

Die UG handelt gewerblich; auch weil sie im Fahrzeugbrief eingetragen ist.

Bewertung des Fragestellers 6. November 2015 | 10:06

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