Ich bin Privatperson und habe am 25.02.2015 beim Auto-Händler ein Gebrauchtfahrzeug bestellt. Mein Gebrauchtfahrzeug wird in Zahlung genommen. Liefertermin soll der 03.03.2015 sein. Die Zahlung und Übergabe meines Fahrzeugs soll am Liefertermin erfolgen. Ich habe dem Händler meine Kfz.-Versicherungskennung mitgeteilt. Das Fahrzeug soll am 02.03.2015 vom Händler zugelassen werden.
Nun habe ich bemerkt, dass der Kaufpreis zu hoch und der Inzahlungsnahmepreis für mein Fahrzeug zu niedrig ist.
Ich möchte vom Vertrag zurücktreten.
Ist dies noch ohne Kosten möglich und wenn ja, wie soll dies gehändelt werden.
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
Vertrag
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Sie haben ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag gehandelt hat; was das ist, wird in § 312c BGB
definiert:
"Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer ... und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden."
Sollten Sie also den Vertrag im Autohaus direkt abgeschlossen haben, handelt es sich nicht um einen solchen Fernabsatzvertrag, und es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Sofern Sie und der Verkäufer nicht ein Widerrufsrecht vertraglich vereinbart haben, was sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben müsste, haben Sie leider keine Möglichkeit, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.