Kann ich den Kaufvertrag nun grundsätzlich wg. ... Falls nein, wäre folgendes in den AGB’s erklärt: § 8 Ansprüche bei Verletzung der Abnahmeverpflichtung folgendes erklärt: 1.Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis die fällige Abnahme verweigert oder schon vorher unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis ernsthalt und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen, es sei denn, der Käufer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. 2.Als Schadensersatz statt der Leistung kann der Verkäufer in diesen Fällen 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. ... Könnte der Verkäufer dann den vollen Betrag aus dem Kaufvertrag verlangen sofern ich die Lieferung verweigern würde?