Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Um den Verkauf des Hauses so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten Sie jeden Ihnen bekannten und jeden erkennbaren Mangel des Hauses in dem Kaufvertrag aufführen und auch deutlich darauf hinweisen, daß das Haus renovierungsbedürftig ist. Weiter sollten Sie in dem Vertrag unbedingt darauf hinweisen, daß das Haus aufgrund seiner Renovierungsbedürftigkeit noch unbekannte Mängel aufweisen kann.
Der Käufer kann Ausbesserung der Mängel, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz fordern. Auch kann er den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, sprich den Kauf rückgängig machen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.