Fristversäumnis nach Umzug
vom 1.10.2014
52 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Wegen einer Arztrechnung , für die ich wegen Mängeln die Zahlung verweigert habe , ist bei Gericht ohne Berücksichtigung meiner Einwände ein Versäumnisurteil gegen mich ergangen , da ich zu dem Zeitpunkt einer angesetzten mündlichen Verhandlung im Ausland lebte und die Reisekosten den Streitwert nicht rechtfertigten. bisher ist kein Anwalt in dieser Sache tätig gewesen. Bedingt durch Umzug zurück nach Deutschland sind weitere Fristen versäumt worden , sodass das Versäumnisurteil rechtskräftig geworden ist. Für mich stellt sich nun die Frage ob gegen die Berechtigung der Rechnung von mir geklagt werden kann , da meine Einwände nicht berücksichtigt wurden und eventuell sogar Verjährung geltend gemacht werden kann , da die Leistungen aus 2008 und 2009 resultieren aber erst 2010 in Rechnung gestellt wurden .