Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein rechtskräftiges (Versäumnis-)Urteil zu Fall zu bringen, ist nicht einfach - im Gegenteil, es ist nur ganz ausnahmsweise möglich.
Im Einzelnen:
Die Rechtskraft dient der Rechtssicherheit und -klarheit und kann nur aus außerordentlich wichtigen Gründen beseitigt werden, etwa durch eine Vollstreckungsgegenklage oder durch eine Klage wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung.
Bei ersterer Klage ist das Problem nach § 767 Abs. 2
Zivilprozessordnung folgendes:
"Sie [Ihre Einwendungen] sind nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst NACH dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der Einwendungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstanden sind und durch Einspruch nicht mehr geltend gemacht werden können."
Das heißt, dass was Sie bisher geltend gemacht haben bzw. möglicherweise die Verjährung im stattgefundenen Gerichtsverfahren hätten geltend machen können, ist insoweit Ihnen abgeschnitten - man spricht von einer sogenannten Präklusion.
Deshalb dürften Sie damit nicht mehr durchdringen.
Es bliebe die von Ihnen möglicherweise zuführende Klage wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Wenn die Arztpraxis den Rechtsstreit vor Gericht führt und wusste, dass sie selbst im Unrecht war und ist, weil man z. B. falsche Tatsachen vorbringt, und dies nur tat, um Ihnen einen Schaden zuzufügen, liegt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor - und nur dann.
Das dürfte hier ebenfalls nur schwer nachweisbar sein.
Letztlich muss das Urteil samt des Parteivorbringens genau (anwaltlich) geprüft werden, um Näheres sagen zu können.
Erfahrungsgemäß ist dieses sehr schwer, hier noch erfolgreich zu sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 01.10.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Kann ich Ihre Antwort so interpretieren , dass ich von mir aus ein neues Verfahren beginnen kann wegen der Mängel und möglicher Verjährung ?
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, das ist schon möglich, würde aber sehr schwer werden wie gesagt und ohne anwaltliche Hilfe würde ich das nicht angehen.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt