Sehr geehrte/r Fragesteller/in!
Durch das vorgenommene Chiptuning erlischt die Herstellergarantie für Mängel bzw. Schäden, die auf das Chiptuning zurückzuführen sind. Ihre Angaben deuten darauf hin, daß der Mangel, der sich in starken Vibrationen beim Beschleunigen bemerkbar macht, durch das Chiptuning verursacht wurde. In diesem Fall müßte der Tuner die Reparatur bezahlen.
Problematisch ist allerdings, daß Sie dem Tuner (bzw. dessen Versicherung) nachweisen müssen, daß das Chiptuning den Mangel verursacht hat. Dies wird sich wohl nur durch ein Sachverständigengutachten klären lassen. Damit das Gutachten gerichtlich verwertet werden kann, sollte ein sogenanntes „Selbständiges Beweisverfahren" beantragt werden. Außerdem ist zu empfehlen, der Fa. BMW den „Streit zu verkünden", damit Sie Ihre Rechte ggf. gegenüber BMW geltend machen können, wenn dem Tuner mangelhafte Arbeit nicht nachzuweisen ist.
Für die notwendigen gerichtlichen Schritte sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen. Ich stehe insofern gern zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
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