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Fahrzeug defekt wer bezahlt ?

| 23. Dezember 2011 14:12 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Fahrzeug EZ 10.2010 24 Monate Werksgarantie
Am 02.11.2011 Chiptuning mit Versicherung auf Steuergerät aufgespielt.( Durch Tuningfirma)
3 wochen Später Starke Vibrationen beim beschleunigen.Vorstellig beim BMW Händler geworden
durch Aufspielen der Orginal Software sollte wieder alles in Ordnung sein.Rücksprache mit Tuner BMW Händler soll Software aktualisieren.
Danach immer noch starke Vibrationen und die Aussage von BMW München sämtliche Reparaturen und Diagnosen werden eingestellt da eine andere software auf dem Fahrzeug aufgespielt war.
Tuner stellt sich trotz Versicherung auch quer.

Wer muß die Reparatur bezahlen, es steht noch nicht fest was genau defekt ist (Antrieb)
Fahrzeug ist fast nicht mehr fahrbar.

Sehr geehrte/r Fragesteller/in!

Durch das vorgenommene Chiptuning erlischt die Herstellergarantie für Mängel bzw. Schäden, die auf das Chiptuning zurückzuführen sind. Ihre Angaben deuten darauf hin, daß der Mangel, der sich in starken Vibrationen beim Beschleunigen bemerkbar macht, durch das Chiptuning verursacht wurde. In diesem Fall müßte der Tuner die Reparatur bezahlen.

Problematisch ist allerdings, daß Sie dem Tuner (bzw. dessen Versicherung) nachweisen müssen, daß das Chiptuning den Mangel verursacht hat. Dies wird sich wohl nur durch ein Sachverständigengutachten klären lassen. Damit das Gutachten gerichtlich verwertet werden kann, sollte ein sogenanntes „Selbständiges Beweisverfahren" beantragt werden. Außerdem ist zu empfehlen, der Fa. BMW den „Streit zu verkünden", damit Sie Ihre Rechte ggf. gegenüber BMW geltend machen können, wenn dem Tuner mangelhafte Arbeit nicht nachzuweisen ist.

Für die notwendigen gerichtlichen Schritte sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen. Ich stehe insofern gern zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Bewertung des Fragestellers 23. Dezember 2011 | 17:58

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