Kinderpornographische Schrift gekauft - Was tun?
vom 25.4.2008
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis / Berlin
Da es keinen weiteren Kontakt zu KinderPor.Inhalten gibt und gab hofft Sie auf eine Einstellung des Verfahrens oder eine Geldstrafe, woraus keine Vorbestrafung resultiert. Sie ist 19 Jahre alt und nicht vorbestraft.