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116 Ergebnisse für beleidigung verleumdung nachrede

Filter Strafrecht
üble Nachrede - Streitwert
vom 11.6.2008 100 € Historischer Preis
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Ich befinde mich mitten in einer familiären Schlammschlacht und nun werden offensichtlich schwerste Geschütze aufgefahren. Konkret möchte ich mich gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs mit einer Abmahnung/Unterlassungserklärung wehren. Der Vorwurf wurde öffentlich gegenüber Dritten geäussert und ich möchte die Wiederholung / weitere Verbreitung stoppen in dem eine Abmahnung versendet wird.
namensmissbrauch
vom 26.1.2008 20 € Historischer Preis
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(weder adresse noch telefonnummer, noch andere hinweise etc.) in diesem obszönen forenbeitrag geht es darum, dass der verfasser beschreibt (allerdings nicht detailliert), wie er seinen bruder mit fäkalien überschüttet und diesen geschlagen habe. nun meine frage: hat der unbekannte verfasser (der unter dem namen des a) diesen beitrag verfasst, sich a) wegen verleumdung und b) wegen gewaltdarstellung strafbar gemacht?
beleidigung nötigung falsche verdächtigung
vom 4.8.2007 40 € Historischer Preis
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sehr geehrte damen und herren, meiner meinung nach wurde ich per email von einer internetbekannten beleidigt genötigt und falsch verdächtigt. sie schrieb mir per email:"dass ich wirklich an verfolgungswahn leide" sie behauptet in ihren mails an mich, ich würde Datenmissbrauch betreiben, um pn`s auszulesen. dazu müssen sie wissen, dass ich ein vogelforum betreibe und diese person bei mir als registrierte userin und moderatorin zugegen war. nach einigen vorfällen vertraute ich ihr nichtmehr und sperrte sie. diese tatsache brachte sie so zum hass, dass sie nun versucht, mir und meinem forum zu schaden, wo sie nur kann. sie schrieb mir, ihr sei nun jedes mittel recht. nun behauptet sie, ich würde mit ihrem nicknamen mich in meinem forum aufhalten um irgendwelche dinge zu drehen und ihre oder andere pn´s ausspionieren. sie hätte zeugen dafür, dass ich um bestimmte uhrzeiten mit ihrem nicknamen auftauche. dieses sei als screenshot gespeichert. ich muss dazu sagen, dass wenn man im forum gesperrt ist, und man versucht sich trotzdem anzumelden, zwar der username zu sehen ist, aber der user nicht rein kommt ins forum. ich weiss auch, dass sie ihr passwort von anderen foren hergibt, damit nichtangemeldete ihr bekannte user lesen können. auch mir gab sie schon mal ihr passwort von einem anderen forum, damit ich mitlesen konnte. den beweis, dass es so war, habe ich von ihr in einer email geschrieben und somit bestätigt bekommen. entweder sie hat ihr passwort jemanden anderen gegeben, damit sie sich im forum sehen lassen, bei einem versuch sich anzumelden, um behaupten zu können, dass ich , ihren nicknamen verwende. oder sie hat es selbst getan oder ihr mann. um in deren userbereich zu kommen, müsste ich das passwort wissen oder ich müsste hacken können. das alles kann ich nicht. und um pn´s zu lesen, muss ich nicht mit fremden nicks herum geistern. pn´s als beweismittel, könnte ich mir von meinem hoster auslesen lassen. ich persönlich kenne mich nichtmal mit datenbanken aus und brauche immer supporthilfe. dies kann ich jederzeit nachweisen. ich bin 60 und kann mit ach und krach mit meinem computer ins internet um zu surven und mein forum zu beobachten. ich will diese person, der ich einst vertraute, nun anzeigen auch wegen nötigung. denn sie schrieb mir auch, dass, wenn ich nicht sofort ihre daten und beiträge lösche, sie gegen mich vorgeht, wegen missbrauch ihrer daten. dafür hätte sie zeugen und es sei alles gespeichert und gesichert. ich meine, sie kann mich auffordern, bis dann und dann, ihre personenbezogenen daten zu löschen,(habe ich eh schon getan) sie darf aber keinesfalls schreiben, dass sie sonst mittel gegen mich verwendet, die meiner meinung nach schon kriminell sind, wie, mich des datenmissbrauchs,zu bezichtigen, mit einer klage. ich fühle mich genötigt, beleidigt, und einer falschen tat bezichtig. dies kommt mir schon vor, wie eine erpressung. alle emails habe ich gespeichert. mfg
Anzeige gegen ein "Kriminal-Polizist"
vom 25.12.2014 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, Zuerst der Sachverhalt: Ich hatte 2010 Strafanzeige gegen 4 Vermeintliche Polizisten wegen Beleidigung, Diebstahl, Körperverletzung, Uneidliche Falschaussage. ... Frage: - Erfüllt dieser Äusserung der Straftatbestand der Verleumdung, Beleidigung bzw.
Religionsgemeinschaft als 'Sekte' beleidigt
vom 14.6.2016 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Wie viele Menschen habe ich einen bestimmten Glauben und gehöre einer religiösen Gemeinschaft an. Diese ist auch völlig friedlich, hat keine E-Meter oder sowas LOL kostet kein Geld und sammelt keine spenden und wir gehen auch nicht von Tür zu Tür oder drängen irgendjemanden unseren Glauben auf, sondern wollen eigentlich bloß in Ruhe selbst das Glauben was wir eben glauben. Dennoch gibt es natürlich manche Menschen die trotzdem etwas dagegen haben.
Welche Aussicht hat ein Vorgehen gegen üble Nachrede?
vom 24.1.2009 40 € Historischer Preis
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Meine Ehefrau hat vor wenigen Tagen durch eine Freundin erfahren, dass falsche Behauptungen (man könne ihr nicht vertrauen, sie sei unsozial und würde herumtratschen) seit einigen Monaten im Umlauf sind. Vor einigen Monaten hat sich meine Ehefrau gewundert, dass sich gute Freundinnen in ihrem Freundeskreis plötzlich zurückziehen. Auch neue Kontakte blieben seltsam distanziert.
langer Chatverlauf
vom 4.8.2023 für 35 €
Sehen sie ein Straftatbestand erfüllt? Wenn sie sich den Chatverlauf durchlesen, was lesen sie daraus [als Jurist] M: Du kannst alles zurück rufen, ich habe mit ***** unserem Halbbruder gesprochen. Wenn Du nicht bald einen Termin machst das wir unseren Vater sehen können.
Zulässigkeit einer persönlichen Mitteilung in einer Zeitung
vom 27.1.2025 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrter Damen und Herren Anwälte, wäre folgende Mitteilung in einer Zeitung legal/zulässig: "Liebe 'Vorname der Ehefrau', du hast mich nach 24 Jahren Partnerschaft mit 'Vorname' betrogen und dadurch mich und unsere gemeinsame Tochter zutiefst verletzt. Wenn du noch einen Funken Ehre in dir hast, dann drücke öffentlich dein Bedauern aus und bitte uns um Entschuldigung. Wenn nicht, wie könnte die Mitteilung formuliert werden, damit sie zulässig wäre?
Aussage: Befreiung Deutschland ein weiteres Mal vom Totalitarismus
vom 21.2.2025 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Eine Person veröffentlicht auf einer rechweitenstarken Online-Plattform die Aussage: "Müssen Amerikaner und Russen Deutschland ein weiteres Mal vom Totalitarismus befreien?" Durch den Hinweis "Ein weiteres Mal" ist der zweite Weltkrieg gemeint. Welche Rechtsnormen könnten hier für eine Anklage genutzt werden?