Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Selbstverständlich müssen Sie sich derartige Verhaltensweisen, auch wenn sie von Ihrer eigenen Mutter herrühren, nicht gefallen lassen. Sie haben (zivilrechtlich) einen Anspruch darauf, dass Ihre Mutter solche Äußerungen unterlässt und nicht in Ihrem Privatleben herumspioniert, und können zudem gegen Ihre Mutter Strafanzeige wegen Beleidigung und, wenn sie derartige Äußerungen auch Dritten gegenüber abgibt, wegen Verleumdung erstatten. Sie stehen also keineswegs rechtlos Ihre Mutter gegenüber.
Schwieriger könnte es sein, den Unterlassungsanspruch Ihrer Mutter gegenüber auch durchzusetzen. In alkoholisiertem Zustand kümmert es sie möglicherweise wenig, dass sie eigentlich ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass sie nicht bei Ihnen anrufen und derartige Dinge nicht über Sie verbreiten soll. Allerdings sollten Sie trotzdem die Schritte, die Ihnen gegen das Verhalten Ihrer Mutter möglich sind, unternehmen. Dazu gehört die Einschaltung eines Rechtsanwalts, der Ihre Mutter in Ihrem Namen "offiziell" auffordert, derartige Anrufe sowie sonstige "Schmähreden" über Sie ab sofort zu unterlassen, anderenfalls Strafanzeige erstattet und gerichtliche Schritte gegen sie eingeleitet würden. Außerdem sollten Sie sich vielleicht überlegen, sich eine andere Telefonnummer zulegen, die Ihre Mutter nicht kennt, um nicht ständig diesem Druck ausgesetzt zu sein.
Für die Wahrnehmung Ihrer Interessen Ihrer Mutter gegenüber stehe ich gern zur Verfügung. Zwar bin ich weder im Ruhrgebiet noch in Süddeutschland ansässig, aber angesichts der Möglichkeiten moderner Kommunikation spielen räumliche Entfernungen in solchen Fällen keine große Rolle mehr, es sei denn, Sie möchten sich lieber durch einen Anwalt, den Sie persönlich kennenlernen können, vertreten lassen. Sollten Sie mich beauftragen wollen, dann setzen Sie sich in der nächsten bitte telefonisch oder per e-Mail mit mir in Kontakt.
Ich hoffe, ich konnte mit dieser Auskunft schon einmal für eine gewisse Beruhigung sorgen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Laurentius,
ich würde Sie gerne beauftragen. Ich schreibe eine E-Mail an Ihre E-Mail-Adresse: kontakt@kanzlei-laurentius.de
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich bedanke mich für den Auftrag!
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)