Scheidung mit Unterhaltsvereinbarung, 1 Kind 9 Jahre alt
vom 19.1.2007
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Koch / Nürnberg
Im Januar 2007 wurde mit einer vom Scheidungsgericht protokollierten Vereinbarung der Kindes- und Trennungsunterhalt vereinbart. Frage 1: Gilt der Trennungsunterhalt, so wurde der Unterhalt vom Scheidungsgericht bei der Scheidung in der Vereinbarung bezeichnet, auch nach der Scheidung und unter welchen Umständen kann oder muß, wenn überhaupt eine Neuberechnung erfolgen, wenn es sich um einen ausgehandelten Vereinbarungsbeschluß handelt? ... Untermieteinnahmen, um die hohen Unterhaltszahlungen leisten zu können, bei einer Neuberechnung aus?