Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Da Sie nach Ihren Angaben im Unterhaltsvergleich vereinbart haben, dass der Unterhalt angepasst werden kann, wenn sich Ihr Einkommen erheblich ändert, müsste grundsätzlich eine Herabsetzung des Unterhaltes durch Erhöhung der Altersvorsorgebeiträge möglich sein.
Was die Höhe des Unterhaltes anbelangt, so ist eine Berechnung anhand der zur Verfügung stehenden Informationen schwierig. Nach meinen überschlägigen Berechnungen sinkt der Unterhaltsanspruch der Ehefrau um ca. 2.330 €. Dies ist allerdings ausdrücklich nur überschlägig gerechnet, da mir weitergehende Informationen fehlen.
Sie sollten hier einen Rechtsanwalt mit sämtlichen Informationen versorgen und sodann eine detaillierte Berechnung erstellen lassen.
2.
Sie dürfen die Altersversorgung anheben bzw. aufstocken auf das zulässige "Mass" von 23 %. Auch die nachträgliche Aufnahme oder Erhöhung der ergänzenden Altersvorsorge ist eheprägend und damit beachtlich. Eine Erhöhung steht Ihnen somit frei und kann Ihnen nicht entgegengehalten werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
HInter der Twiete 28
22851 Norderstedt
Tel: 040-41186796
E-Mail:
Rechtsanwältin Wibke Türk
Sehr geehrte Frau Türk,
danke für die schnelle und konkrete Antwort.
Können Sie mir bitte noch mitteilen, wie Sie auf die Unterhaltskürzung von EUR 2.330 kommen? Mein Einkommen nach Altersvorsorge sinkt ja um ca. 30 Prozent. Gibt es hier eine ebenfalls 30-prozentige Unterhaltskürzung? Das wären ja EUR 3.000 (wenn ich den Wohnwert zum Unterhalt rechne) bzw. EUR 1.500 wenn nicht. Mit anderen Worten: Wird der gesamte Unterhalt (einschließlich Wohnwert) gekürzt, oder nur der bar zu zahlende Teil des Unterhalts?
Können Sie mir diese Nachfrage bitte noch beantworten?
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe folgende Rechnung aufgemacht, wobei diese keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit hat, da mir grundlegende Informationen fehlen!
Unterhalt alt:
Einkommen Ehemann: 189.000€
Einkommen Ehfrau: 0 € (mangels weiterer Informationen)
189.000 ./. 12= 15.750,00€/ Monat
Bedarf Ehefrau = 1/2 = 7.875 €
bedarfsdeckende Einkünfte Ehefrau =0
Unterhaltsanspruch Ehefrau = 7875€
Unterhalt neu:
Einkommen Ehemann: 133.000€
Einkommen Ehfrau: 0 € (mangels weiterer Informationen)
139.000 ./. 12= 11.083,00€/ Monat
Bedarf Ehefrau = 1/2 = 5.541,67 €
bedarfsdeckende Einkünfte Ehefrau =0
Unterhaltsanspruch Ehefrau = 5541,67€
Möglicherweise ist aber der Unhterhalt weiter herabzusetzen, wenn Ihnen z.B. der Erwerbstätigenbonus gutgeschrieben würde, usw.
Da aber der bislang gezahlte Unterhalt ( Bar + Wohnwert) sogar über dem von mir errechnten Unterhalt liegt, muss es hier weitere wichtige Informationen geben, die mir nicht vorliegen. Diese scheinen einkommenserhöhend zu sein, so dass meine Rechnung zu niedrig ausfällt.
Ähnlich wird sich dies auch mit dem neu berechneten Unterhalt verhalten, so dass ich drinbgend dazu rate, den Kollegen aufzusuchen, der Ihnen zu dem bisherigen Unterhaltsvergleich geraten hat. Dieser dürfte die entscheidenden Werte kennen und somit auch einen exakten, zu zahlenden Unterhalt ausrechnen können. Der gesamte Unterhalt( Wohnwert + Baranteil) wäre zu kürzen.
Wenn Sie dies wünschen, kann ich Ihnen selbstverständlich nach Vorlage sämtlicher Unterlagen im Rahmen der Mandatserteilung diese Berechnung erstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Türk
Rechtsanwältin