Insemination, Jugendamt erkennt Sozialen Vater nicht an?
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Guten Abend, ich habe 2006 eine Tochter aus einer Insemination geboren. Zu diesem Zeitpunkt lebte ich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. 2009 wurde diese "geschieden". 2010 habe ich meinen Ehemann geheiratet. Wir haben daraufhin die Einbennung für meine Tochter beantragt.