Hallo und Guten Tag,
mein Mann ist seit einem Jahr arbeitslos (ALG= 690 Euro).
Ich habe ein Einkommen von ca. 1800 Euro. (+ KG inkl. Unterhalt für minderjährige Tochter von 450 Euro). Zahl ich jetzt Unterhalt für das Kind aus erster Ehe meines Mannes, da dieser ja mit jetzigem Arbeitslosengeld nicht zahlungsfähig ist. Wie wirken sich eventuelle Kreditraten auf die Zahlungsfähigkeit aus? Vielen Dank vorab
Sie sind der Tochter Ihres Ehemannes aus erster Ehe nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, da Sie mit dieser nicht verwandt sind.
Unterhaltsansprüche bestehen nur zwischen direkten Verwandten, nicht aber gegenüber Dritten (was Sie im Verhältnis zu dem Kind es Ehemannes aber sind).
Da bereits nach dem Gesetz keine Unterhaltspflichten bestehen, kommt es auf Ihre Zahlungsfähigkeit wegen etwaiger Darlehenszahlungen auch nicht an.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Rückfrage vom Fragesteller6. März 2005 | 19:21
Vielen Dank für die schnelle Antwort. D.H. ich bin auch meinem Mann gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet, damit er seine Alimente zahlen kann?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt6. März 2005 | 22:48
Nein, Sie brauchen Ihrem Mann dafür keinen Unterhalt zahlen:
Ehegatten schulden einander zwar gem. § 1360 S. 1 BGB
den angemessenen Unterhalt der Familie, den sogenannten "Familienunterhalt". Für Verwandte des anderen Ehegatten (insbesondere Stiefkinder) wird aber kein Familienunterhalt geschuldet.