Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wie wirken sich eventuelle Kreditraten auf die Zahlungsfähigkeit aus?

6. März 2005 16:12 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


22:48

Hallo und Guten Tag,
mein Mann ist seit einem Jahr arbeitslos (ALG= 690 Euro).
Ich habe ein Einkommen von ca. 1800 Euro. (+ KG inkl. Unterhalt für minderjährige Tochter von 450 Euro). Zahl ich jetzt Unterhalt für das Kind aus erster Ehe meines Mannes, da dieser ja mit jetzigem Arbeitslosengeld nicht zahlungsfähig ist. Wie wirken sich eventuelle Kreditraten auf die Zahlungsfähigkeit aus? Vielen Dank vorab

6. März 2005 | 16:19

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.


Sie sind der Tochter Ihres Ehemannes aus erster Ehe nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, da Sie mit dieser nicht verwandt sind.

Unterhaltsansprüche bestehen nur zwischen direkten Verwandten, nicht aber gegenüber Dritten (was Sie im Verhältnis zu dem Kind es Ehemannes aber sind).

Da bereits nach dem Gesetz keine Unterhaltspflichten bestehen, kommt es auf Ihre Zahlungsfähigkeit wegen etwaiger Darlehenszahlungen auch nicht an.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 6. März 2005 | 19:21

Vielen Dank für die schnelle Antwort. D.H. ich bin auch meinem Mann gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet, damit er seine Alimente zahlen kann?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. März 2005 | 22:48

Nein, Sie brauchen Ihrem Mann dafür keinen Unterhalt zahlen:

Ehegatten schulden einander zwar gem. § 1360 S. 1 BGB den angemessenen Unterhalt der Familie, den sogenannten "Familienunterhalt". Für Verwandte des anderen Ehegatten (insbesondere Stiefkinder) wird aber kein Familienunterhalt geschuldet.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(919)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER