Kindesunterhalt 18 Jahre nachehelicher Unterhalt findet Berücksichtigung?
beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Meine Frau erhält von mir den in einer Auseinandersetzungsvereinbarung festgelegten nachehelichen Unterhalt von 1.800 Euro (bis April 2018). Frage: Findet bei der Berechnung des Kindesunterhalts für unseren jetzt 18-jährigen Sohn der nacheheliche Unterhalt auch Anwendung, d.h. ist bei der Berechnung bezüglich des Anteils meiner Ex-Frau von 1.000 Euro (bei einem Selbstbehalt von 1.080 Euro also keine Beteiligung) oder zuzüglich Ihres Unterhalts von 1.800 Euro, total also 2.800 Euro, auszugehen?