Unterhalt ab 18 Jahren - wie kann ich den bestehenden Titel aufheben?
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Hallo, ich leiste derzeit Unterhalt für meine zwei Kinder (Tochter 16 Jahre, Sohn 18 Jahre)in Höhe von je 141 EUR (Unterhaltsbeträge sind tituliert). Meiner Ex-Frau bin ich nicht zum Unterhalt verpflichtet, sie ist voll berufstätig (Beamtin). Aufgrund von Differenzen erfolgten die Unterhaltszahlungen von mir in den letzten Jahren immer an das Jugendamt, sodass meine Ex-Frau den Erhalt der Unterhaltszahlungen nicht mehr bestreiten konnte...