Hat meine geschiedene Ehefrau Anspruch auf Unterhalt für vergangene Zeiten, wenn sie sich von nun an
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Sie hätte kein Geld mehr bekommen seit 01.11.08, alle Beträge die ich seitdem bezahlt habe sind bei der Unterhaltsvorschusskasse aufgelaufen. ... Hier nun meine Frage: Hat sie Anspruch auf Auszahlung des Betrages wenn sie keine Forderungen geltend macht? Hat sie Anspruch auf Unterhalt für vergangene Zeiten, wenn sie sich von nun an wie bisher nicht bei mir meldet und z. b. in zwei Jahren kommt und rückwirkend Unterhalt verlangt?