Bafög Bescheid prüfen- Freibeträge für Eltern getrennt lebend richtig?
vom 10.6.2009
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Ich, Vater, zahle den Kindern Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und der Ehefrau monatlich Trennungsunterhalt von über 600€. 1 Kind wohnt noch bei der Mutter, eines hat schon eine eigene Wohnung. Bafög vor der Trennung: Bedarf ist 414€ Eigenes Einkommen und Vermögen ist 0 €. ... Bedarf 414€ Einkommen 0€ Vater hat nach Abzug von 12,9% 2359,60€.