Nachteilsausgleich für gemeinsame Veranlagung im Trennungsjahr
vom 19.3.2009
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sept. 2007 (= Zeitpunkt der wirtschaftlichen Trennung, Aufhebung der Kontovollmachten, Aufteilung des Hausrats etc.) habe ich bis April 2008 Trennungsunterhalt bezahlt, auf dessen Höhe wir uns auf Grundlage einer Berechnung meines Anwalts geeinigt hatten. ... Nachdem nun der Steuerbescheid nach gemeinsamer Veranlagung für 2007 rechtskräftig vorliegt (Erstattungsbetrag ca. 2.500 EUR), ist nun Streit über die Höhe der von mir zu auszugleichenden steuerlichen Nachteile entstanden. ... Urteil Ziff. 5 aber auch nicht, da ja auf Grundlage der weiterhin unterschiedlichen Steuerklassen Trennungsunterhalt bezahlt wurde.