Ist in diesem Zusammenhang die Formulierung "Die Ehegatten sind sich einig, dass der Kindesunterhalt
vom 15.9.2009
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Die Ehegatten sind sich einig, dass der Kindesunterhalt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen ist. ... Frage 2: Ist in diesem Zusammenhang die Formulierung "Die Ehegatten sind sich einig, dass der Kindesunterhalt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen ist", dahingehend auszulegen, dass der Unterhaltspflichtige von sich aus unaufgefordert den Kindesunterhalt seinen Einkommensverhältnissen anzupassen hat?