Ist die Tochter mit Volljährigkeit in diesem Fall (Mangelfall) den minderjährigen Kindern trotzdem
vom 2.2.2008
25 €
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Sein Einkommen beläuft sich auf etwa 1570,00 € abzügl. 80,00 € Fahrtkosten zur Arbeit und ein Kredit, der in der 2.Ehe zur Beschaffung von Hausrat (was die Ex-Frau aber bestreitet) auf ihn alleine gemacht wurde und wo er 117,00 monatl. zahlen muß. ... Ist sie mit Volljährigkeit in diesem Fall (Mangelfall) den minderjährigen Kindern trotzdem gleichgestellt oder fällt sie dann vielleicht ganz aus der Berechnung raus und hat keinen Anspruch mehr auf Unterhalt? Bei Kind 3 ist es ja so, dass das Jugendamt ein mal im Jahr sowieso eine Prüfung des Einkommens meines Freundes durchführt.