Mein Partner und ich kennen uns 3 Jahre und möchten heiraten, sowohl ich als auch mein Partner waren noch nicht verheiratet.
Aus 2 vorigen Beziehungen hat mein Partner noch 3 Kinder für die er Unterhalt zu zahlen hat. Der erste Unterhalt wurde durch Klage erwirkt und ist mit einer Gesamt-Summe festgesetzt.
Kind lebt in Amerika. Die anderen beiden erhalten den Unterhalt ebenfalls regelmäßig und leben in Berlin.
Meine Frage dazu: Wenn wir heiraten wird mein Gehalt mit einbezogen bei der Unterhaltshöhe? Was ist wenn er Arbeitslos oder sonstige Umstände eine Beschäftigung nicht zulassen, kann ich dann zur Verantwortung gezogen werden was den Unterhalt betrifft.
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Für die Unterhaltshöhe ist allein das Einkommen Ihres Freundes zu berücksichtigen.
Gegenüber minderjährigen Kindern besteht jedoch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Verletzt Ihr Freund in Zukunft in der Ehe diese Erwerbsobliegenheit und bestreiten Sie alle Lebenshaltungskosten, so muss ein Taschengeld was Sie Ihrem Mann zahlen (müssen) zur Unterhaltszahlung verwendet werden. Das Taschengeld kann bis zu 5 % des Nettoeinkommens betragen.
Auch könnte Ihrem Freund eine Ersparnis durch mietfreies Wohnen oder verringerte Mietzahlungen aufgrund des Zusammenlebens mit Ihnen angerechnet werden.
Sie können jedoch nicht direkt auf den Kindesunterhalt in Anspruch genommen werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.
Rechtsanwältin Sabine Reeder Fachanwältin für Familienrecht