Angenommen… - wir kaufen noch dieses Jahr eine 3-Zimmer- Eigentumswohnung für uns (das geschenkte Geld meines Vaters wird in voller Höhe investiert) - und angenommen der schlimmste Fall tritt ein, mein Vater wird in den nächsten 10 Jahren zu einem Pflegefall, seine Rente und sein geringes Gespartes reicht für die Pflegeheimkosten nicht aus, das Sozialamt springt ein und „durchleuchtet" seine Schenkungen der letzten 10 Jahre… kann das Sozialamt das geschenkte Geld, das wir voll in unsere Eigentumswohnung investiert haben, von mir wieder zurückfordern?