Sehr geehrte Ratsuchende,
da Sie schreiben, dass Beide die Scheidung möchten, gehe ich zunächst dann von einem einvernehmlichen Verfahren aus, ohne dass es zu Streitigkeiten kommt. Dieses ist immer dann vernünftig, wenn es "einfach nicht mehr geht".
Ausgehend von einem solchen Einverständnis möchte ich die einzelnen Punkte wie folgt beantworten:
1.)
Ein solcher Vertrag ist nach Ihrem Sachverhalt nicht notwendig, da die Vermögenswerte gemeinsam erworben sind und kein Ungleichgewicht besteht. Die voraussichtlichen Kosten von rund 1.500,00 EUR sollten daher gespart werden.
2.)
Der Versorgungsausgleich wird von Amtswegen vorgenommen. Ein Ausschluss wäre nur mittels Vertrag wieder möglich.
Hier kann aber der Antrag auf Ausschluss des VA bei der Scheidung gestellt werden. Das Gericht hat dann über diesen Antrag zu entscheiden. Es wird die Auskünfte zwar einholen, bei der von Ihnen geschilderten Deckungsgleichheit aber sehr wahrscheinlich dann die Ausschluss befürworten (so dass der Vertrag dann eben nicht notwendig ist).
Bei den Verträgen besteht zwar die Möglichkeit, dass Ihr Mann im Rahmen des VA (wenn dieser nicht ausgeschlossen wird, s.o) Zugriff hat; es müsste sich dann um einen Vertrag auf Rentenbasis handeln.
3.)
Hier müssen Sie nun zwischen kostengünstig und dem sichersten Weg unterscheiden. Ob der kostengünstigste Wege wirklich der Bessere gewesen ist, wird sich manchmal erst nach Jahren herausstellen.
Kostengünstig wäre es, wenn EIN Partner den Scheidungsantrag stellt. Der Andere braucht dann keinen Anwalt, wobei allerdings dann die Möglichkeiten eines Vergleiches und der schnelleren Erlangung der Rechtskraft (ein Rechtsmittelverzicht ist dann nicht möglich) nicht gegeben ist.
Inwieweit die Partner sich dann die Kosten eines Anwaltes teilen, wäre intern zu regeln, wobei ich deulich machen möchte, dass der Anwalt aber NUR den Antragsteller vertritt.
Sinnvoller (aber auch teuerer) wäre es, eine Scheidungsfolgevereinbarung zu treffen, in der dann ALLE Punkte geklärt werden, so dass Streitigkeiten dann gänzlich ausgeschlossen werden und eine "saubere Scheidung" durchgeführt werden kann. Die Kosten der Vereinbarung sind wertabhängig, können so nicht vorhergesagt werden - dieses könnte aber mit einer Vergütungsvereinbarung für alle Beteiligten schnell geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Vielen Dank für Ihre Antwort. Das hat mir schon mal sehr geholfen. Eine Frage habe ich noch. Sie sagen, ob mein Mann Zugriff auf meine private Rentenversicherung hat (i.Zuge eines evtl. VA) hänge davon ab, ob es sich bei dem Vertrag um einen Vertrag auf Rentenbasis handelt. Diese Begrifflichkeit verstehe ich nicht ganz.
Meine Rentenversicherung ist eine sogen. "Individuelle Rente" speziell geeignet für Selbständige, unter Auschluss des Kapitalwahlrechts. Ich zahle monatlich hohe Beträge ein, die ich in Zeiten geringerer Einkünfte auch jederzeit nach unten anpassen kann, und gelegentlich zahle ich am Ende des Jahres zusätzliche Summen ein.
Sehr geehrte Ratsuchende,
nach Ihren Angaben wird es sich (wegen des Ausschlusses) WOHL um eine Versicherung auf Rentenbasis (monatliche Zahlungen und keine Einmalzahlung) handeln. Um dieses verbindlich zu beantworten, sollten Sie aber den Vertrag unbedingt genauer prüfen lassen.
Mit einer Scheidungsfolgevereinbarung könnte aber dann auch dieser Punkt geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle