Unterhalt ab 18 Jahren - wie kann ich den bestehenden Titel aufheben?
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Aufgrund von Differenzen erfolgten die Unterhaltszahlungen von mir in den letzten Jahren immer an das Jugendamt, sodass meine Ex-Frau den Erhalt der Unterhaltszahlungen nicht mehr bestreiten konnte... ... Gleichermaßen bin ich der Ansicht, dass mir vom Jugendamt bzw. meinem Sohn mitgeteilt werden müsste, wie hoch seine Ausbildungsvergütung ist. ... Liege ich richtig mit meiner Vermutung, dass ich gegenüber meinem Sohn gar keinen Unterhalt mehr zu leisten habe?