Guten Tag, bei mir stellt sich folgende Sachlage: Meine Noch-Ehefrau und ich haben während der Ehezeit zwei Darlehen meiner Schwiegereltern für unser Haus erhalten: Diese Darlehen betrugen 1994 50.000 DM zzgl. 5% Zinsen p.a., sowie 24.500 DM (zinslos). ... Es wurde eine Vereinbarung unterschrieben, in der ich mich bereit erkläre die Hälfte der geschuldeten Kredite, sowie der Zinsen zu zahlen (52.000 € gesamtschuldnerisch, respektive 26.000 € ich alleine), wenn ich meine getrenntlebende Ehefrau im Innenverhältnis von den Rückforderungen aus §426 BGB freistelle.