Unterhaltspflicht: Jahresunterhalt zur Gebührenberechnung herangezogen?
vom 24.1.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Nun kam 2 Wochen danach sofort ein Brief von Ihrem Anwalt mit der Aufforderung 1. Nachzuzahlen 2.den Kindesunterhalt 100€ ab Feb. aufzustocken, 3 Auskunft über meine Einkünfte. ... (inzwischen bezahlt) Besten Dank für Ihre Auskunft.