Unterhalt während des Studiums
vom 8.6.2011
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Meine Frage: war ich tatsächlich rechtlich verpflichtet, wenn nachweisbar so gut wie nichts zur freien Verfügung blieb, den von Bafög berechneten Satz an die studierenden Kinder zu zahlen?