Sehr geehrter Ratsuchendr,
Ihre Frage beantworte ich unter Zugrundelegung Ihrer Sachverhaltsschilderuung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Bafög dient dazu, jedem unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten, die Ausbildung zu ermöglichen, die seinen Neigungen und Fähigkeiten entspricht (§ 1 BaföG). Um diesen Anspruch realisieren zu können, erhält man vom Staat, wenn die grundsätzlich in diesem Fall unterhaltspflichtigen Eltern dazu nicht in der Lage sind, finanzielle Unterstützung.
Ihre Unterhaltspflicht bleibt aber dem Grunde nach bestehen und in der Regel wird diese durch einen Elternanteil manifestiert. Wie Eltern minderjähriger Kinder von dem getrennt lebenden anderen Elternteil Kindesunterhalt einklagen können, besteht dieser Anspruch auch für volljährige, anspruchsberechtige Kinder. (§§ 1601 ff. BGB
).
Das die Unterhaltspflicht begründende Rechtsverhältnis als Ganzes ist unverjährbar (§ 194 II BGB
). Die konkret entstandenen Unterhaltsansprüche verjähren nach der Regel des § 197 Abs.
II, 195 BGB
in drei Jahren.
Nach § 1613 BGB
ist Voraussetzung für die Geltendmachung in der Vergangenheit entstandender Forderungen, dass der Unterhaltspflichtige entweder konkret zu monatlichen Unterhaltszahlungen oder zu Auskunft über seine Einkommensverhältnisse aufgefordert worden ist. Das sollte schriftlich und am besten durch einen Rechtsanwalt geschehen sein.
Erst ab diesem Zeitpunkt wären Sie verpflichtet Unterhalt auch für die Vergangenheit zu zahlen. Wenn dieses nicht erfolgt ist, hat ihr Sohn aus rechtlicher Sicht nach Ablauf von drei Jahren keine einklagbaren Ansrpüche mehr gegen Sie.
Aber, und ich hoffe, da verstehe ich den Sachverhalt richtigt: Auch Ihr Exmann war all die Jahre unterhaltspflichtig für alle drei Kinder und hat diese Ansprüche gar nicht oder nur unzureichend erfüllt. Auch dieser Anspruch wären einklagbar gewesen.
Sie sollten Ihren Sohn darauf hinweisen, dass sein Vater nach Ihrer Schilderung jahrelang seiner Unterhaltspflicht für drei! Kinder nicht nachgekommen ist . Sie als seine Mutter sind dadurch in finanzielle Schieflage geraten und haben dennoch ihr Möglichstes getan, um ihm eine Ausbildung seiner Wahl zu ermöglichen.