Übernahme der Anwaltskosten zur Ermittlung des Trennungsunterhalts?
vom 12.2.2013
55 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich lebe seit 01.12.2012 von meiner Frau (keine gemeinsame Kinder) getrennt. Seit dem 01.01.2013 haben wir beide die Steuerklasse I. Folgende Fragen: 1.