Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der notwendige Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle 1.000,-- € monatlich. Hierin sind bis 360,-- € für Unterkunft einschließlich Nebenkosten enthalten.
Nach Überschlägiger Berechnung ergibt sich unter Berücksichtigung des anteiligen hälftigen Kindergeldes Kindesunterhalt in Höhe von 291,-- € und 241,-- €.
2.
Ich nehme an, dass Sie jedenfalls derzeit auch Ihrer Ex noch Unterhalt schulden.
Hier beträgt der notwendige Selbsbehalt 1.100,-- € einschließlich Kosten der Unterkunft einschließlich Nebenkosten in Höhe von 1.100,-- €.
3.
Ihre Information, dass Ihnen allein für Miete 800,-- € monatlich zustünden, ist leider nicht richtig.
Der "normale" notwendige Selbstbehalt kann im Einzelfall wegen höherer Unterkunftskosten angemessen erhöht werden.
Ob Sie aber längerfristig allein eine Kreditabzahlung von 1.100,-- € geltend machen können, erscheint eher fraglich. Jedenfalls den Kindern gegenüber wird dies vermutlich nicht möglich sein. Wenn die Kreditzahlung noch längere Zeit addauern wird, müssen Sie damit rechnen, dass Sie Gerichte Ihnen einen Verkauf des Hauses abverlangen werden.
Ich rate Ihen dringend, einen im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt vor Ort einzuschalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Moosmann